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Stellungnahme des SVZ Niederlande

Informatives Statement des Branchenverbandes der Sonnenstudios in den Niederlanden (SVZ). Vorstandsmitglied SV, Herr van Heest, nimmt Stellung zu den Veröffentlichungen zum Thema "Risiken von Sonnenbänken"
Auszug aus der Pressemitteilung übersetzt ins Deutsche.

In der schriftlichen Stellungnahme „De waarheid rond het gebruik van zonnebanken“ [Die Wahrheit über die Nutzung von Sonnenbänken] beschreibt der SVZ, dass die Sonnenbänke von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jetzt in die höchste Risikogruppe in Bezug auf das Hautkrebsrisiko eingestuft wurden. Unter diese Kategorie fallen auch Arsen und Asbest, ebenso gut wie die natürliche Sonne und z.B. Bier und Rotwein. Verschiedene Medien haben Sonnenbänke mit den beiden erstgenannten Produkten und nicht mit dem letztgenannten verglichen. Genauso wie für die Sonne und Sonnenbänke gilt hierfür bereits seit Jahren die Devise „Genießen, aber mit Maßen“. KWF Kankerbestrijding [niederländischer Krebshilfefonds], mit dem der SVZ im Rahmen der Plattform „Verstandig Zonnen“ zusammenarbeitet, hat in einer entsprechenden Presseerklärung ebenfalls mitgeteilt, dass es im Grunde keine neuen Erkenntnisse gibt.

Qualität und Sicherheit
In dem aktuellen Dokument erläutert der SVZ seine Sichtweise in Bezug auf Angebot, Qualität und Sicherheit. Seit 2007 werden die angeschlossenen Sonnenstudios laut einem Code für die Praxisausübung betrieben. In diesem Code wurden die von einer Wissenschaftskommission der Europäischen Union aufgestellten Normen für Sonnenbänke verarbeitet. Die Bänke dürfen nicht mehr UV-Licht abgeben, als die Sonne am Mittelmeer. Sonnenstudios müssen ihren Kunden eine gute Betreuung bieten und sie vor möglichen Risiken warnen. Nicht zuletzt gilt, dass Sonnenbänke in Sonnenstudios nicht von Personen unter 18 Jahren benutzt werden dürfen. Die Aufforderung von verschiedenen Seiten – unter anderem der Zweiten Kammer – in den Niederlanden ein Sonnenbankverbot für unter 18-Jährige auszusprechen, wie in Deutschland jüngst geschehen, beruht daher auch auf einem Missverständnis. Dieses Verbot gilt hier bereits seit gut zwei Jahren, wurde inzwischen durchgeführt und wird von der niederländischen Lebensmittel- und Warenaufsichtsbehörde kontrolliert.

Wissenschaftliche Forschung
In den vergangenen 20 Jahren hat der SVZ ein umfangreiches Wissen über die Sonne, das UV-Licht und über Sonnenbänke aufgebaut. Was aktuelle besondere medizinische Kenntnisse betrifft, ist der SVZ jedoch von wissenschaftlichen Forschern abhängig und möchte sich deren Urteil - politisch betrachtet - gerne fügen. Nicht umsonst hat sich der SVZ für die Einführung der genannten europäischen Normen eingesetzt, und zwar in einer Art und Weise, dass die Einführung in den Niederlanden anderen europäischen Ländern, in denen man in diesem Punkt stark hinterherhinkt, als Vorbild dient. Ferner unterstützt der SVZ verschiedene Wissenschaftler, u.a. Dermatologen und Internisten, mit finanziellen und technischen Mitteln bei ihrer Arbeit. Neben der Erforschung der Risiken erscheinen gleichzeitig immer mehr Untersuchungen, die darauf hinweisen, dass ein gewisses Maß an UV-Licht für eine gute Gesundheit und die Prävention verschiedener Krebsarten unentbehrlich ist. Der SVZ bekämpft einseitige „Wissenschaft“, die durch publizistische Aktivitäten von Wissenschaftlern, verstärkt durch das Medieninteresse für sensible Themen, entsteht. In diesem Zusammenhang wagt es der SVZ sogar, die Behauptung aufzustellen, eine Woche Badeurlaub an spanischen Stränden entspräche einer Sonnenbanknutzung von vier bis fünf Jahren. Wer dreimal pro Monat für 15 Minuten eine Sonnenbank benutzt und dies neun Monate pro Jahr tut, setzt seinen Körper jährlich ca. sieben Stunden UV-Licht aus – laut den Normen genauso viel wie in der Mittagssonne am Mittelmeer. Wer einen 1-wöchigen Strandurlaub in Spanien verbringt, hält sich schnell sieben Tage durchschnittlich vier bis fünf Stunden am Strand in der Sonne auf. Auf diese Weise setzt man seinen Körper 25 bis 35 Stunden dem UV-Licht aus, und zwar nicht wohldosiert und immer unter Vermeidung von Sonnenbrand wie bei einer Sonnenbankstunde, sondern in sehr kurzer Zeit. Damit verbietet der SVZ aber niemandem die natürliche Sonne. Diese muss jeder genießen können, jedoch vernünftig und in Maßen.


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